Impressum
Kontakt, Impressum, Copyright
Kontakt
Mitübersetzen geht sofort nach dem einloggen. Zur Verstärkung unseres Kernteams suchen wir darüberhinaus jederzeit technik- oder sprachbegabte Individuen. Bitte sende eine formlose E-Mail um dich zu bewerben. Du findest bei uns eine Open Source Atmosphäre mit geisteswissenschaftlichem Finish. Du wirkst in einem freundlichen, hilfsbereiten Team ergebnisorientiert nach deinem eigenen Zeitplan ohne direkten Kontakt zu Menschen.
Für anderen Fragen und Bemerkungen: Kontaktformular
Impressum
dereinzige20.de ist eine nichtkommerzielle Website zur Förderung von Kultur und Wissenschaft. Die Weiterverwendung der Texte und Bilder, nicht aber ihrer Anordnung, ist gestattet. Webmaster und verantwortlich nach Anbieterkennzeichnung gemäß §6 Teledienstgesetz: Stefan Lätzer, Invalidenstr.146, 10115 Berlin, snlr at dereinzige20.de
Copyright
Der auf dereinzige20.de präsentierte historische Text in fünf Sprachen wurde vom Betreiber des Projekts ins HTML-Format konvertiert, durch Hypertext-Verweise verbunden und datenbankbasiert aufbereitet. Das Urheberrecht für die Auswahl, Anordnung, Einteilung und Formatierung aller auf dem Internetserver von dereinzige20.de versammelten Dokumente liegt gemäß Paragraph 4 UrhG (siehe unten) beim Betreiber von dereinzige20.de. Jede Vervielfältigung der Dokumentsammlung oder ihrer Teile ist, außer zum kommerziellen Gebrauch, gestattet.
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.
Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2587)
Presse
- ((Presse|Texte))
- ((Bilder))